Rechtsanspruch auf BetreuungsplatzKeine Kostenübernahme für Kindertagesbetreuung im Ausland
| Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat eine Klage auf Verschaffung eines Platzes in einer Kindertagesstätte sowie auf Übernahme der Kosten für einen in Anspruch genommenen Betreuungsplatz in Luxemburg abgewiesen. |
Kind hatte zunächst keinen Kita-Platz in seinem Landkreis
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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203624