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BestattungsvorsorgeKeine außergewöhnlichen Belastungen: Vorweggenommene Aufwendungen für die eigene Bestattung

Abo-Inhalt10.09.2025157 Min. Lesedauer IWW

| Aufwendungen für die eigene Bestattungsvorsorge sind nicht als außergewöhnliche Belastungen nach dem Einkommensteuergesetz (hier: § 33 Abs. 1 EStG) abziehbar. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden. |

Das war geschehen

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AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529575

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