NachbarrechtKein Anspruch auf „Laubrente“
| Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf eine sogenannte Laubrente wegen erhöhtem Reinigungsaufwand für einen Pool unterhalb von zwei den Grenzabstand unterschreitenden Nachbareichen. So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. |
Vorinstanz gab Nachbar Recht
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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50235998