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GesamtschuldnerJeder Wohnungseigentümer muss Straßenausbaubeitrag zahlen

Abo-Inhalt16.06.20251 Min. Lesedauer IWW

| Bei der Festsetzung des Straßenausbaubeitrags handelt es sich um eine gemeinschaftliche Angelegenheit, die an alle Wohnungseigentümer in dieser Eigenschaft gerichtet ist. So entschied es das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. |

Das OVG: Steht ein Grundstück im Miteigentum mehrerer Personen, wird der Vorteil allen (Mit-)Eigentümern gemeinsam geboten. Eine Beschränkung auf bestimmte Eigentumsanteile sei nicht möglich.

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AUSGABE: WCR 7/2025, S. 0 · ID: 50453392

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