VerwaltungJuristische Personen als Beirat möglich
Der BGH hat mit Urteil vom 4.7.25 (V ZR 225/24, Abruf-Nr. 249360) für Rechtssicherheit gesorgt: Zum Mitglied des Verwaltungsbeirats einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer können auch juristische Personen bestellt werden. Beschlüsse über die Bestellung zum Verwaltungsbeirat, in denen Vertreter oder Mitarbeiter der juristischen Person namentlich benannt werden, sind dabei im Zweifel so auszulegen, dass die durch sie vertretene juristische Person zum Verwaltungsbeirat bestellt werden soll.
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AUSGABE: MK 3/2026, S. 55 · ID: 50670059
