Freiberufler und GewerbetreibendeInformationen zur Durchführung von Kassen-Nachschauen
| Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat darauf hingewiesen, dass die Finanzämter in Baden-Württemberg Kassen-Nachschauen nach § 146b der Abgabenordnung (AO) durchführen und hat in diesem Zusammenhang zu einigen Aspekten informiert. |
Prüfung in der Regel ohne Voranmeldung
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AUSGABE: WCR 12/2024, S. 0 · ID: 50236022