BetriebsausgabenHöhere Freigrenze bei Geschenken gilt auch für die Umsatzsteuer
| Geschenke an Geschäftspartner und Kunden sind nur dann steuermindernde Betriebsausgaben, wenn eine Grenze eingehalten wird. Diese wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 von 35 Euro auf 50 Euro erhöht. Diese Freigrenze gilt auch umsatzsteuerlich. Daher wurde der Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst. |
Hintergrund: Für den Vorsteuerabzug kommt es (wie beim Betriebsausgabenabzug) auf die Höhe der Aufwendungen der Geschenke für jeden einzelnen Empfänger im Jahr an. Das bedeutet: Übersteigen die Aufwendungen 50 Euro nicht, ist der Vorsteuerabzug nach den Maßgaben des § 15 Umsatzsteuergesetz zulässig.
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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203643