ErbrechtsklageHistorische Sammlung einer Nürnberger Familie darf nicht zerschlagen werden
| Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg bestätigte die Vorinstanz: Der kulturelle und familiäre Wert einer Sammlung aus Gemälden und historischen Gegenständen ist höher zu setzen als das Interesse einzelner Familienmitglieder an der Verwertung der Gegenstände. Letzteres hatte ein Teil der Familie aufgrund interner Differenzen verlangt. |
Das war geschehen
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AUSGABE: WCR 9/2025, S. 0 · ID: 50492607