ScheidungsrechtEhe kann auch ohne Zustimmung des Mannes geschieden werden
| Nachdem Eheleute mehrere Jahre getrennt lebten, hatte die Frau beantragt, die Ehe zu scheiden und Folgesachen anhängig gemacht. Der Mann hat der Scheidung nicht zugestimmt. Das Amtsgericht (AG) hat die Ehe geschieden und die Folgesachen geregelt. Dabei hat es nur die Frau angehört. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Mannes sowie seine Rechtsbeschwerde blieben erfolglos – sogar beim Bundesgerichtshof (BGH). |
So sah es der Bundesgerichtshof
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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203626