AbgabenordnungBundesverfassungsgericht gefragt: Ist die Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?
| Für Aussetzungszinsen gilt ein gesetzlicher Zinssatz von 6 % p. a. (0,5 % pro Monat). Diese Höhe hält der Bundesfinanzhof (BFH) für verfassungswidrig und hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. |
Aussetzungszinsen
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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203640