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StraßenverkehrsbehördeAuf den Gehwegen geparkte Fahrzeuge: Anwohner können gegen Behörde vorgehen

Abo-Inhalt21.10.20244 Min. Lesedauer IWW

| Anwohner können bei einer erheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Gehwegbenutzung einen räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Einschreiten gegen das verbotswidrige Gehwegparken haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. |

Autos seit Jahren verbotswidrig geparkt

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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203634

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