Nov. 2024
Vergütungsanspruch
Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst: Was gilt wann?
21.10.2024
1 Min. Lesedauer
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Sozialversicherung
Reitlehrerin ohne eigene Pferde ist abhängig beschäftigt
21.10.2024
2 Min. Lesedauer
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21.10.2024
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Mietmangel
Baustelle auf Nachbargrundstück rechtfertigt keine Mietminderung
21.10.2024
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StraßenverkehrsbehördeAuf den Gehwegen geparkte Fahrzeuge: Anwohner können gegen Behörde vorgehen
Abo-Inhalt21.10.20244 Min. Lesedauer IWW
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Hinweis an Redaktion kontakt@iww.de
| Anwohner können bei einer erheblichen Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Gehwegbenutzung einen räumlich begrenzten Anspruch gegen die Straßenverkehrsbehörde auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über das Einschreiten gegen das verbotswidrige Gehwegparken haben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. |
Autos seit Jahren verbotswidrig geparkt
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AUSGABE: WCR 11/2024, S. 0 · ID: 50203634
Redaktion WCR, Auf den Gehwegen geparkte Fahrzeuge: Anwohner können gegen Behörde vorgehen. WCR WebContent Recht 2024, 11, 0Redaktion WCR, Auf den Gehwegen geparkte Fahrzeuge: Anwohner können gegen Behörde vorgehen. WCR https://www.preview.iww.de/wcr/auf-den-gehwegen-geparkte-fahrzeuge-anwohner-koennen-gegen-behoerde-vorgehen-fachbeitrag-adbb647c-d520-4236-b555-0e42d68a88cc