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FahrerlaubnisEntziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogeneinnahme

17.02.20231688 Min. Lesedauer IWW

| Wird die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 4 StVG auf eine Drogeneinnahme gestützt, wird häufig von dem Betroffenen geltend gemacht, es habe sich um eine unbewusste Drogeneinnahme gehandelt. |

Dabei wird aber häufig übersehen, was dann zum Scheitern dieses Einwands führt: Wer sich auf eine unbewusste Drogeneinnahme beruft, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt und der damit auch zumindest teilweise der Nachprüfung zugänglich ist (OVG Sachsen 26.10.22, 3 M 88/22, Abruf-Nr. 232801).

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AUSGABE: VA 3/2023, S. 46 · ID: 48958776

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