Haftungsrecht
Kein „rechts vor links“ auf Parkplätzen ohne Fahrstreifen
Die Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 S. 1 StVO („rechts vor links“) findet auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung weder unmittelbar noch im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO Anwendung, ...