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März 2023

RotlichtverstoßEntwarnung für SUV-Fahrer: Keine generelle Erhöhung der Regelbuße

23.01.20231687 Min. Lesedauer IWW

| Wir hatten in VA 22, 160 über das Urteil des AG Frankfurt a. M. vom 3.6.22 (974 OWi 533 Js-OWi 18474/22) berichtet. Dort hatte das AG die Geldbuße wegen eines Rotlichtverstoßes allein deshalb erhöht, weil der Verstoß mit einem SUV begangen worden war. Zu der Entscheidung liegt jetzt die Rechtsbeschwerdeentscheidung des OLG Frankfurt a. M. vor. |

Das OLG hat die Frage anders als das AG entschieden (29.9.22, 3 Ss-OWi 1048/22, Abruf-Nr. 232799). Von der Regelbuße dürfe nur im Einzelfall unter besonderen Voraussetzungen abgewichen werden. Dabei müsse der Einzelfall betrachtet werden. An einer solchen Einzelfallbetrachtung fehlte es dem OLG, dass sich das AG in den Zumessungserwägungen seiner Entscheidung auf die Benennung eines – noch nicht einmal trennscharf bestimmbaren – Fahrzeugtyps beschränkt und zudem, was zulasten der Nachprüfbarkeit der Entscheidung ging, nicht offengelegt hatte, wie der bemühte Fahrzeugtyp definiert ist.

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AUSGABE: VA 3/2023, S. 47 · ID: 48958775

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