ReparaturkostenArbeitsschritt berechnet, Durchführung ungewiss: Greift der subjektbezogene Schadenbegriff?
| Eine erste Entscheidung zu der durch das Urteil des BGH vom 26.4.22, VI ZR 147/21 (VA 21, 154) entstandenen Problematik, die nun die Instanzen erreicht, liegt vor. Unterfällt die Frage, ob ein Arbeitsschritt der Reparatur durchgeführt wurde oder nicht, wenn er in Übereinstimmung mit dem Schadengutachten berechnet wurde, dem subjektbezogenen Schadenbegriff? Der Beitrag diskutiert das Für und Wider. |
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AUSGABE: VA 3/2023, S. 43 · ID: 49047128