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März 2026

Doppelte HaushaltsführungWohnmobil kann einen Zweithaushalt am Tätigkeitsort darstellen

03.03.20262 Min. Lesedauer IWW

Das FG Baden-Württemberg (17.9.25, 4 K 221/25, Abruf-Nr. 251927) musste entscheiden, ob ein Wohnmobil einen Zweithaushalt am Tätigkeitsort darstellt und sich die Kosten für das Wohnmobil deshalb im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung absetzen lassen. Diese Frage beantwortete das FG zwar mit „ja“. Es stieß aber auf eine andere Problematik: Denn das Wohnmobil war nicht dauerhaft auf einem Parkplatz beim Beschäftigungsort abgestellt, sondern auch für die wöchentlichen Familienheimfahrten genutzt worden.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 EStG ist zwischen dem Wohnen in einer Zweitwohnung am Beschäftigungsort und dem Unterhalten eines eigenen Hausstands außerhalb dieses Orts zu unterscheiden. Das gesetzliche Bild der doppelten Haushaltsführung ist also geprägt durch eine Aufsplitterung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte. Ein solches Auseinanderfallen kann nur dann vorliegen, wenn es sich bei der Zweitwohnung um eine räumlich dauerhaft von der Hauptwohnung getrennte, selbstständige Unterkunft handelt, die dem Steuerpflichtigen am Ort seiner Tätigkeitsstätte zur jederzeitigen Verfügung steht und eine auf eine gewisse Dauer angelegte ständige Nutzungsmöglichkeit bietet. Somit sind gelegentliche Hotelübernachtungen für ein „Wohnen“ am Beschäftigungsort nicht ausreichend.

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AUSGABE: MBP 3/2026, S. 42 · ID: 50714753

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