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März 2026

Instandsetzung und Modernisierung von GebäudenBMF zur Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen

Abo-Inhalt03.03.202610 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Windeck

Werden an einem Gebäude Instandsetzungen und Modernisierungen vorgenommen, handelt es sich regelmäßig um Erhaltungsaufwendungen, die sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen die Aufwendungen zu Anschaffungskosten oder (anschaffungsnahen) Herstellungskosten führen. In diesen Fällen wirken sich Aufwendungen nur über die (langjährige) Gebäudeabschreibung steuermindernd aus. Zur Abgrenzung gab es bisher ein BMF-Schreiben aus dem Jahr 2003. Dieses Schreiben wurde nun ersetzt (BMF 26.1.26, IV C 1 – S 2253/00082/001/064, Abruf-Nr. 252329).

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AUSGABE: MBP 3/2026, S. 55 · ID: 50705664

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