EinkommensteuerEnergiepreispauschale: FG-Urteile zur Rückforderung und zur Steuerpflicht für Rentner
Für den Veranlagungszeitraum 2022 wurde den Anspruchsberechtigten einmalig eine Energiepreispauschale i. H. von 300 EUR gewährt. In einem Verfahren vor dem FG Münster ging es nun um die Frage, ob das FA berechtigt ist, eine vom Arbeitgeber zu Unrecht ausgezahlte Energiepreispauschale von diesem zurückzufordern. Das FG Sachsen musste entscheiden, ob die Energiepreispauschale auch für Rentner steuerpflichtig ist.
1. Rückforderung
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AUSGABE: MBP 3/2026, S. 44 · ID: 50683001
