Doppelte Haushaltsführung
Stellplatzkosten fallen nicht unter die 1.000 EUR-Grenze
Bei einer doppelten Haushaltsführung sind die Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung (1.000 EUR-Grenze) als Werbungskosten abzugsfähig. Damit hat der BFH (20.11.25, VI R 4/23, Abruf-Nr. 251964; PM ...
