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März 2026

EinkommensteuerUnentgeltliche Mitarbeit im Ehegatten-Betrieb: Kosten für ein Arbeitszimmer abziehbar?

Abo-Inhalt03.03.20262 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Windeck

Stellt das häusliche Arbeitszimmer eines Gewerbetreibenden oder Freiberuflers den Mittelpunkt der Gesamttätigkeit dar, sind die auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten ohne betragsmäßige Begrenzung als Betriebsausgaben abziehbar (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG). Wie verhält es sich aber, wenn die Ehefrau des Unternehmers unentgeltlich im Betrieb mitarbeitet und hierfür ein zweites Arbeitszimmer im Wohnhaus der Eheleute nutzt? Der BFH hat in einem Aussetzungsbeschluss im Rahmen der summarischen Prüfung anklingen lassen, dass er einen Betriebsausgabenabzug derartiger Kosten für möglich hält (BFH 18.11.25, VIII S 27/24 [AdV], Abruf-Nr. 251600).

1. Sachverhalt (vereinfacht)

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AUSGABE: MBP 3/2026, S. 46 · ID: 50663559

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