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Dez. 2009

Lohnsteuer Tronc-Einnahmen von Spielbankmitarbeitern

04.12.20092 Min. Lesedauer IWW

Das BVerfG muss entscheiden, ob es verfassungsgemäß ist, dass die aus dem Spielbanktronc finanzierten Zahlungen an die Mitarbeiter der Spielbank keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG sind.

Das BVerfG muss entscheiden, ob es verfassungsgemäß ist, dass die aus dem Spielbanktronc finanzierten Zahlungen an die Mitarbeiter der Spielbank keine steuerfreien Trinkgelder im Sinne von § 3 Nr. 51 EStG sind (Az: 2 BvR 1493/09). Der BFH hatte seinerzeit eine Verfassungswidrigkeit verneint (Urteil vom 18.12.2008, Az: VI R 49/06; Abruf-Nr. 090315090315; Ausgabe 3/2009, Seite 45).

AUSGABE: LGP 12/2009, S. 199 · ID: 132004

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