Sachbezüge
Einkauf mit der Kundenkarte des Arbeitgebers kein Sachbezug
Darf ein Arbeitnehmer mit der Kundenkarte seines Arbeitgebers bei einem Dritten beliebige Waren bis zu einem Wert von 44 Euro monatlich einkaufen, wendet der Arbeitgeber Barlohn zu.