Betriebliche Altersversorgung
Eigenbeiträge des Arbeitnehmers sind nicht steuerfrei
Eigenanteile des Arbeitnehmers an den Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung sind keine nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreien Arbeitgeberbeiträge. Das gilt selbst dann, wenn sie der Arbeitgeber an die Versorgungseinrichtung abführt.