EinkommensteuerTeilabzugsverbot für Konzernabschlusskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten bei Holdings
| Das FG Köln (25.8.22, 3 K 999/20; Rev. BFH IV R 25/22, Einspruchsmuster) hat entschieden, dass Konzernabschlusskosten und Gemeinkosten einer Holdinggesellschaft, deren einzige Tätigkeit im Halten einer GmbH-Beteiligung besteht, in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den hieraus erzielten Einnahmen stehen. Da zwangsläufig sämtliche Aufwendungen in Zusammenhang mit den teilweise nach § 3 Nr. 40 Buchst. d EStG steuerfreien Einnahmen aus der GmbH-Beteiligung stünden, unterlägen die Kosten dem Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG. |
Auf die (durch die Leitungs- und Lenkungsfunktion der Holdinggesellschaft beeinflusste) Geschäftstätigkeit der Tochtergesellschaft und Enkelgesellschaften kommt es danach bei der Beurteilung, ob der wirtschaftliche Zusammenhang i. S. d. § 3c Abs. 2 EStG gegeben ist, nicht an.
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