ArzthaftungWann ist eine unterbliebene Weiterverlegung ein Haftungsgrund? OLG definiert Kriterien
Wenn ein Patient ein spezielles Beschwerdebild aufweist, ist bisweilen eine Verlegung auf eine spezialisierte Abteilung oder gar in ein spezialisiertes Krankenhaus angezeigt. Doch in welchen Fällen ist eine Verlegung nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern sogar rechtlich geboten? Hierzu liefert eine aktuell veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden (Beschluss vom 26.02.2025, Az. 4 U 1225/24) wertvolle Hinweise. Instruieren Sie als Chefarzt Ihre Abteilung entsprechend!
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AUSGABE: CB 4/2026, S. 10 · ID: 50783041
