RechnungsstellungRechnungen früh erstellen – konsequent mahnen!
Es ist schon lange her, dass Ärztinnen und Ärzte ihre Privatrechnungen vierteljährlich, vorzugsweise im Anschluss an die KV-Quartalsabrechnung erstellten. Auch in Chefarztambulanzen werden Zeitpunkt und Geschwindigkeit des Geldeingangs immer wichtiger! Die ärztliche Honorarabrechnung gegenüber Privatpatienten (auch als Selbstzahler bezeichnet) kann dort ausschließlich nach der GOÄ erfolgen. Die geforderten Inhalte und die Form der Privatliquidation sind im § 12 GOÄ genauestens festgelegt. Die Details dafür sind seit Jahrzehnten geläufig, sodass sie hier nicht wiederholt werden müssen.
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AUSGABE: CB 4/2026, S. 19 · ID: 50701702
