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CBChefärzteBrief
Apr. 2026

VergütungMehrarbeitsvergütung eines Arztes ist nicht zwingend unterhaltsrelevantes Einkommen

Abo-Inhalt25.03.20266 Min. Lesedauer IWW

Regelmäßig beziehen angestellte Krankenhausärztinnen und -ärzte Mehrarbeitsvergütungen und Zuschläge für geleistete Überstunden, Bereitschaftsdienste o. Ä. Dürfen diese Bezüge uneingeschränkt auf das Einkommen des Arztes angerechnet werden, wenn dieser im Rahmen einer Trennung vom Ehepartner unterhaltspflichtig wird? Das Kammergericht (KG) Berlin bejaht grundsätzlich eine Anrechnung, begrenzt diese allerdings auf das übliche bzw. berufstypische Maß der geleisteten Mehrarbeit (Beschluss vom 16.10.2025, Az. 16 UF 127/24). Das KG Berlin folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH).

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AUSGABE: CB 4/2026, S. 7 · ID: 50773123

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