Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. CB ChefärzteBrief
  3. Krankenkasse darf Fehlen von Strukturmerkmalen vor Gericht nicht nachschieben

CBChefärzteBrief
Apr. 2026

DRG-AbrechnungKrankenkasse darf Fehlen von Strukturmerkmalen vor Gericht nicht nachschieben

Abo-Inhalt19.03.20266 Min. LesedauerVon RA Malte Brinkmann, armedis Rechtsanwälte, Seesen, armedis.de

Erfüllt ein Krankenhaus die Strukturvoraussetzungen für die Abrechnung eines OPS-Codes nicht, muss die Krankenkasse diesen Mangel im Leistungsentscheid gemäß § 8 Satz 1 Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) ausdrücklich benennen. Sie darf fehlende Strukturmerkmale nicht als Begründung vor Gericht nachschieben (Landessozialgericht [LSG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.12.2025, Az. L 10 KR 55/22). Für Fälle, die vor der Neuregelung der Strukturprüfungen (CB 02/2026, Seite 9 ff.) angesiedelt sind, hat die Entscheidung erhebliche Relevanz. Entscheidend für den Anspruch auf Vergütung ist: Enthält der Leistungsentscheid die passende Begründung?

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: CB 4/2026, S. 16 · ID: 50775892

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte