ArzthaftungIn unerwarteter Akutsituation fehlt Ausstattung: Vermeiden Sie ein Übernahmeverschulden!
| Dass bei einer eigentlichen Standardbehandlung eine seltene Akutsituation unerwartet eintritt, kann im Krankenhausalltag immer wieder vorkommen. Welche apparative Ausstattung in der Klinik hierfür vorgehalten werden muss, hierzu hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden in seinem aktuell veröffentlichten Urteil vom 10.12.2024 (Az. 4 U 167/24) Stellung genommen – und die Behandlerseite entlastet. Trotzdem sollten Klinikärzte ein „Übernahmeverschulden“ vermeiden, wie dieser Artikel aufzeigt. |
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AUSGABE: CB 7/2025, S. 17 · ID: 50446688