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CBChefärzteBrief

FacharztstandardVerstoß gegen Leitlinie muss nicht immer ein Behandlungsfehler sein

Abo-Inhalt05.08.2025199 Min. LesedauerVon RA Lucas Augustyn, Voß & Partner, Münster

| Patienten haben immer einen Anspruch auf eine dem Facharztstandard entsprechende Behandlung. Das bedeutet aber nicht immer, dass die Behandlung auch leitlinienkonform erfolgen muss. Wenn ein Patient bei Verdachtssymptomen eines Schlaganfalls nicht auf eine Stroke Unit verlegt wird, muss nicht unbedingt ein Behandlungsfehler vorliegen (Oberlandesgericht [OLG] Dresden, Beschluss vom 26.02.2025, Az. 4 U 1225/24). |

Patient trotz Verdacht auf Schlaganfall auf Allgemeinstation behandelt

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AUSGABE: CB 11/2025, S. 11 · ID: 50498178

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