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CBChefärzteBrief

PersönlichkeitsrechtArzt hat Anspruch auf Entfernung von rechtswidrigen Internetbewertungen

Abo-Inhalt29.08.2025203 Min. LesedauerVon RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin

| Wenn es um die Bewertung von Ärztinnen und Ärzten auf Online-Bewertungsportalen geht, ist im Streitfall stets abzuwägen zwischen dem berechtigten Interesse des Patienten an Meinungsäußerung und dem Persönlichkeitsrecht des bewerteten Arztes. Die Grenzen zwischen unwahren Tatsachenbehauptungen und zulässiger Meinungsäußerung sind oft fließend. Das Landgericht [LG] Essen erachtete die Ausführungen eines Patienten, der einen niedergelassenen Kardiologen online bewertet hatte, als ehrenrührig und damit rechtswidrig (Urteil vom 09.09.2024 zum Az 4 O 176/23). Das Urteil ist gleichermaßen für (Chef-)Ärzte im Krankenhaus relevant. |

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AUSGABE: CB 11/2025, S. 12 · ID: 50510917

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