ArbeitszeitenBereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft? BAG bleibt seiner bisherigen Rechtsprechung treu
| Wann sind Dienste außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten als Bereitschaftsdienst, wann als Rufbereitschaft einzuordnen? Mit dieser Frage hat sich einmal mehr das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst und die Zeit- vorgaben eines an der Hausnotrufversorgung teilnehmenden Arbeitgebers als Anordnung von Bereitschaftsdienst eingestuft (Urteil vom 24.02.2022, Az. 6 AZR 251/21). Mit seiner Entscheidung bleibt das höchste deutsche Arbeitsgericht seiner bisherigen Rechtsprechung treu. |
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AUSGABE: CB 10/2022, S. 4 · ID: 48476572