Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. CB ChefärzteBrief
  3. Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft? BAG bleibt seiner bisherigen Rechtsprechung treu

CBChefärzteBrief

ArbeitszeitenBereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft? BAG bleibt seiner bisherigen Rechtsprechung treu

Abo-Inhalt27.07.20227231 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum

| Wann sind Dienste außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten als Bereitschaftsdienst, wann als Rufbereitschaft einzuordnen? Mit dieser Frage hat sich einmal mehr das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst und die Zeit- vorgaben eines an der Hausnotrufversorgung teilnehmenden Arbeitgebers als Anordnung von Bereitschaftsdienst eingestuft (Urteil vom 24.02.2022, Az. 6 AZR 251/21). Mit seiner Entscheidung bleibt das höchste deutsche Arbeitsgericht seiner bisherigen Rechtsprechung treu. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: CB 10/2022, S. 4 · ID: 48476572

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte