ForschungszulageZeitliche Anwendung des Bonus für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Grundsätzlich beträgt der Forschungszulagensatz im Rahmen der Forschungszulage 25 %. Doch wer nachweisen kann, dass er ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) i. S. d. Anhangs der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung ist, bekommt nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Forschungszulagengesetz (FZulG) einen Bonus von 10 %. Der Forschungszulagensatz für KMU beträgt sonach 35 %. Nach einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene ist dieser 10%ige Bonus zeitlich erst für Aufwand anzuwenden, der nach dem 27.3.2024 entstand.
Das FG Baden-Württemberg hat die Klage eines KMU abgewiesen und die zeitliche Anwendung dieser Zulagenregelung nach Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt.
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AUSGABE: AStW 2/2026, S. 116 · ID: 50670992

