Internationale SteuergesetzgebungSteuerrisiko durch eher unbekannte Vorschriften des § 4k EStG
Werden Unternehmen international tätig, sind Betriebsprüfungen des Finanzamts meist vorprogrammiert. Bisher lag der Fokus der Prüfungshandlungen zumindest bei Geschäftsbeziehungen zwischen in- und ausländischen verbundenen Unternehmen im Bereich der Verrechnungspreise. Doch kaum wahrgenommen, könnte nun selbst dann ein Betriebsausgabenabzugsverbot ausgesprochen werden, wenn die Verrechnungspreise nachweislich fremdüblich sind. Die Rede ist von der Vorschrift des § 4k EStG.
Schnellübersicht zu § 4k EStG
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AUSGABE: AStW 2/2026, S. 123 · ID: 50639671
