§ 7g EStGIAB bei Photovoltaikanlagen mit erheblicher Eigenstromnutzung
Das FG Hessen hat klargestellt, dass Photovoltaikanlagen (PV-Anlage), die in erheblichem Umfang für den privaten Eigenverbrauch genutzt werden, nicht für einen IAB (Investitionsabzugsbetrag) nach § 7g Abs. 1 EStG in Betracht kommen.
Hintergrund
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AUSGABE: AStW 2/2026, S. 99 · ID: 50670919

