Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht
  3. Unentgeltliche Speisen und Getränke in Spielhallen

Feb. 2026

Hinweis der Finanzverwaltung Unentgeltliche Speisen und Getränke in Spielhallen

Abo-Inhalt13.01.20261 Min. Lesedauer IWW

Die Finanzverwaltung hat darauf hingewiesen, dass die unentgeltliche Abgabe von Speisen und Getränken in Spielhallen als rechtswidrige sonstige finanzielle Vergünstigungen i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 8a i. V. m. § 9 Abs. 2 SpielV zu werten ist. Folge: Die anfallenden Aufwendungen für solche unentgeltlich gewährten Speisen und Getränke unterliegen dem Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG.

Dieses Betriebsausgabenabzugsverbot soll für alle offenen Fälle greifen. Ein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot liegt nicht vor, obwohl diese unentgeltlichen Zuwendungen nach § 19 Abs. 1 Nr. 8a i. V. m. § 9 Abs. 2 SpielV erstmals in den Hinweisen 4.14 „Zuwendungen“ EStH 2023 eingefügt wurden. Das war nach Auffassung der Finanzverwaltung allerdings lediglich eine Klarstellung. Die rechtlichen Grundlagen, die die Rechtswidrigkeit dieser Aufwendungen begründen, lagen bereits zuvor vor.

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: AStW 2/2026, S. 113 · ID: 50670979

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026

Weihnachtsgeschenk für Wohlfahrtsverbände

Umsätze eines Wohlfahrtsverbands aus dem Betrieb eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt

AStW
Fachbeitrag
Abo-Inhalt
Seite 81
13.01.2026
2 Min. Lesedauer

§ 4 Nr. 18 UStG normiert die Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte