Verfügung der FinanzverwaltungInvestitionsabzug für steuerbegünstigte PV-Anlage nach § 3 Nr. 72 EStG
Rückwirkend ab 1.1.2022 wurden Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei gestellt. Doch was tun, wenn in der Einkommensteuererklärung 2019, 2020 oder 2021 für eine steuerbegünstigte Anlage ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG beantragt wurde? Einer Verfügung der Finanzverwaltung sind hier einige interessante Aussagen zu entnehmen.
Auflösung des Investitionsabzugsbetrags
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AUSGABE: AStW 2/2026, S. 115 · ID: 50670991
