Fehlende GewinnerzielungsabsichtKürzerer Prognosezeitraum bei Nebenerwerbstätigkeit
Erzielt ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender (hohe) Verluste, wird das Finanzamt Steuerbescheide mit solchen Gewinnermittlungen nach § 165 AO erlassen und im Steuerbescheid darauf hinweisen, dass die Gewinnerzielungsabsicht fraglich ist (sog. Liebhaberei). Die abschließende Entscheidung über das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht soll grundsätzlich nach einer Anlaufphase (ggf. unter Vorlage einer Totalgewinnprognose) erfolgen. Bei Dauerverlusten einer Tätigkeit im Haupterwerb beträgt die Anlaufphase grundsätzlich fünf Jahre.
Die Finanzverwaltung möchte nun die Anlaufphase bei einer selbstständigen Tätigkeit im Nebenerwerb auf nur noch drei Jahre verkürzen.
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AStW 2/2026, S. 117 · ID: 50670993
