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Feb. 2026

Fehlende GewinnerzielungsabsichtKürzerer Prognosezeitraum bei Nebenerwerbstätigkeit

Abo-Inhalt13.01.20261 Min. Lesedauer IWW

Erzielt ein Freiberufler oder ein Gewerbetreibender (hohe) Verluste, wird das Finanzamt Steuerbescheide mit solchen Gewinnermittlungen nach § 165 AO erlassen und im Steuerbescheid darauf hinweisen, dass die Gewinnerzielungsabsicht fraglich ist (sog. Liebhaberei). Die abschließende Entscheidung über das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht soll grundsätzlich nach einer Anlaufphase (ggf. unter Vorlage einer Totalgewinnprognose) erfolgen. Bei Dauerverlusten einer Tätigkeit im Haupterwerb beträgt die Anlaufphase grundsätzlich fünf Jahre.

Die Finanzverwaltung möchte nun die Anlaufphase bei einer selbstständigen Tätigkeit im Nebenerwerb auf nur noch drei Jahre verkürzen.

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AUSGABE: AStW 2/2026, S. 117 · ID: 50670993

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