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§ 10 EStGRechtsbindungswillen bei Versorgungsverträgen

Abo-Inhalt14.04.20253 Min. Lesedauer IWW
Wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung können, sofern es sich um Versorgungsleistungen i. S. v. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG (früher: § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) handelt, als Sonderausgaben abziehbar sein. Der Gesetzgeber hat die Abzugsvoraussetzungen für nach dem 31.12.2007 abgeschlossene Übertragungsverträge insoweit verschärft, als nur noch Betriebsvermögen und bestimmte GmbH-Anteile begünstigt übertragen werden können. Vor dem 1.1.2008 abgeschlossene Übertragungsverträge (z. B. im Zusammenhang mit der Übertragung von vermieteten Grundstücken des Privatvermögens) berechtigen jedoch auch nach dem 31.12.2007 weiterhin zeitlich unbegrenzt zum Sonderausgabenabzug im bisherigen Umfang.

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AUSGABE: AStW 5/2025, S. 355 · ID: 50382328

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