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Mai 2025

§ 15 UStGBei Mieterstrom Vorsteuerabzug aus einer Photovoltaik-Anlage

Abo-Inhalt14.04.20253 Min. Lesedauer IWW
Die Lieferung von Mieterstrom stellt keine unselbstständige Nebenleistung zur umsatzsteuerfreien Wohnraumvermietung, sondern eine selbstständige Hauptleistung dar. Daraus folgt, dass der Vermieter bei Anschaffung einer PV-Anlage zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

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AUSGABE: AStW 5/2025, S. 363 · ID: 50382361

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