§ 3 EStGSteuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung
| Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen. |
Hintergrund
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AUSGABE: AStW 5/2025, S. 353 · ID: 50382326