Künstliche IntelligenzKI-nutzende Unternehmen und Kanzleien müssen ihre Mitarbeitenden schulen
| Seit Februar 2025 ist die neue EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) in Kraft. Unternehmen müssen nunmehr die „KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeitenden gewährleisten. |
Die Schulungspflicht gilt für alle Arbeitgeber, die KI-Systeme entwickeln oder nutzen – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Sie ergibt sich aus Art. 4 KI-VO:
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AUSGABE: AStW 5/2025, S. 348 · ID: 50382322

