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GesetzgebungsverfahrenDas Elektroschrottgesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens

Abo-Inhalt13.01.20264 Min. LesedauerVon Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

Am 21.11.2025 hat sich der Bundesrat abschließend mit der Änderung des Elektrogesetzes befasst, das die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern, Brandrisiken bei verbauten Lithium-Batterien minimieren und die Rückgabemöglichkeiten für elektronische Einweg-Zigaretten verbessern soll. Die Gesetzesnovelle gilt ab 1.1.2026.

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AUSGABE: AStW 2/2026, S. 119 · ID: 50670997

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