GewerbesteuerBeginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht
| Nach § 2 Abs. 1 GewStG unterliegt nur der stehende Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Bei Kapitalgesellschaften gilt hingegen automatisch jede Tätigkeit als Gewerbebetrieb. Die Frage war, ab welchem Zeitpunkt ein Personenunternehmen als werbend gilt und folglich der Gewerbesteuerpflicht unterliegt. Der BFH musste darüber entscheiden, ob bei natürlichen Personen und Personengesellschaften die Gewerbesteuer erst mit der tatsächlich ausgeübten werbenden Tätigkeit zu begründen ist und welcher Zeitpunkt dies im Einzelfall ist. Konkret kam es darauf an, ob die sachliche Gewerbesteuerpflicht bereits mit Erwerb eines Grundstücks oder erst mit dem Start der werbenden Tätigkeit des Betriebs begann. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AStW 7/2025, S. 531 · ID: 50446992