Dienstanweisung/DirektionsrechtNicht alle Chefarztrechte dürfen vom ArbG eingeschränkt werden
Eine Dienstanweisung, die sich auf die Tätigkeit des Chefarztes als angestellter Arzt in der Klinik bezieht, ist vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt. Die Einschränkung der Nebentätigkeit ist jedoch unwirksam.
Zu diesem Ergebnis kommt das LAG Hamm (5.2.26, 18 SLa 685/25, Abruf-Nr. 252693). Nachdem das Arbeitsgericht Hamm (8.8.25, 2 Ca 182/25, AA 26, 27) beide Weisungen des neuen ArbG noch für rechtmäßig erachtet hatte, kam das LAG Hamm zu einem anderen Ergebnis. Der Chefarzt habe keinen der Weisung entgegenstehenden vertraglichen Anspruch, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Die Weisung verstoße auch nicht gegen Gesetze und entspreche billigem Ermessen. Der ArbG könne festlegen, welche Leistungen er im Klinikum anbiete und welche nicht.
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AUSGABE: AA 3/2026, S. 41 · ID: 50738498
