Dienstanweisung/Direktionsrecht
Nicht alle Chefarztrechte dürfen vom ArbG eingeschränkt werden
Eine Dienstanweisung, die sich auf die Tätigkeit des Chefarztes als angestellter Arzt in der Klinik bezieht, ist vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt. Die Einschränkung der Nebentätigkeit ist jedoch unwirksam.
