WartezeitkündigungIst in der Wartezeit ein Präventionsverfahren notwendig?
Auch während der Wartefrist des § 1 Abs. 1 KSchG kann nach § 167 Abs. 1 SGB IX ein Präventionsverfahren durchzuführen sein (entgegen BAG 3.4.25, 2 AZR 178/24, Abruf-Nr. 249392).
Zu diesem Ergebnis kam das Arbeitsgericht Köln (19.11.25, 18 Ca 6344/24, Abruf-Nr. 252695). Die Kammer teilt nicht die Auffassung des 2. Senats, wonach der Wortlaut von § 167 Abs. 1 SGB IX unmissverständlich deutlich mache, dass die Vorschrift ausschließlich Fälle erfasse, in denen das Kündigungsschutzgesetz anwendbar sei.
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AUSGABE: AA 3/2026, S. 42 · ID: 50738646

