ZielvereinbarungEine unterlassene Zielvereinbarung führt schnell zum Schadenersatz für den ArbG
Ein Verstoß des ArbG gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, mit dem ArbN für eine Zeitperiode Ziele festzulegen, an deren Erreichen eine Prämie geknüpft ist, löst jedenfalls nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 283 S. 1 BGB grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch aus.
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 3/2026, S. 48 · ID: 50738854
