Duales System„Die typische Reise der Schuhkartons“ und das Verpackungsgesetz
Schuhkartons sind „systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ im Sinne des Verpackungsgesetzes, weil sie überwiegend bei den privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden. Schuhverkäufer, die ihre Schuhe in Schuhkartons zum Verkauf anbieten, müssen sich daher an einem dualen System beteiligen, um die flächendeckende Rücknahme dieser Verpackungen zu gewährleisten.
Unternehmen wollte keine verpackungsrechtlichen Beiträge zahlen
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AUSGABE: WCR 4/2026, S. 0 · ID: 50792208